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gipfel
BLICKE
WISSENSWERTES RUND UM IHREN URLAUB
GÄSTEKARTE und GÄSTESERVICE – UMWELT – TICKET (GUTi)
In der Urlaubsregion Lamer Winkel mit den Orten Arrach, Lam und Lohberg erhalten Sie bei
Ihrem Aufenthalt vom
Vermieter
Ihre
persönliche Gästekarte
. (Nur im Ausnahmefall kann die
Gästekarte in der örtlichen Tourist-Info ausgestellt werden!). Im entsprechenden Flyer dazu
sind Vorteile und Preisnachlässe detailliert aufgeführt.
Als herausragender Mehrwert der örtlichen Gästekarten wird besonders auf die kostenlose
Nutzung des ÖPNV verwiesen. Gäste in
ARRACH
und
LOHBERG
fahren mit dem VLC-Ticket
ohne Gebühr im gesamten Bereich des Landkreises Cham und auf der saisonabhängigen Wan-
derbuslinie nach Tschechien (Hamry). Darüber hinaus haben Gäste in
LAM
sogar freie Fahrt im
gesamten Bayerwald-Ticket-Tarifgebiet (z.B. im Nachbarlandkreis Regen), auf den grenzüber-
schreitenden Bussen, z.B. zum Cerchov, sowie auf dem Bus nach Pilsen. Fahrpläne und weitere
Auskünfte erhalten Sie in der jeweiligen Tourist-Info.
Örtlich unterschiedliche Ermäßigungen haben ihren Ursprung in den Vorgaben der Kommunalen Abgabeverordnung und sind
u.a. abhängig vom Prädikat (Luftkurort bzw. Erholungsort) sowie vom Umfang der touristischen Einrichtungen und dem dadurch
anfallenden finanziellen Aufwand! Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Orten wird hier eine Vereinheitlichung für den
Gast / Urlauber angestrebt.
GEFÜHRTE WANDERUNGEN und WANDER- &
FREIZEITKARTE
Bei unseren Gästen sehr beliebt sind Wanderungen mit einheimischem Führer. Hierzu liegt ein Faltblatt mit ent-
sprechenden Terminen und zusätzlichen Wandervorschlägen in den Tourist-Infos auf. Durchgeführt werden die
Wanderungen i.d.R. schon ab 2 Teilnehmern – bitte beachten Sie aber unbedingt die angegebene Anmeldefrist!
Die Anschaffung der Wander- & Freizeitkarte (VK 8 €), die Sie gegen Vorlage Ihrer Gästekarte für eine Schutzge-
bühr von 2 € erhalten, wird empfohlen.
TIPPS für FAMILIEN
Für Eltern – oder Großeltern – mit Kindern haben wir eine Auswahl der interessantesten Sehenswürdigkeiten
und Ausflugsziele, Anregungen und ein „Regentropfenprogramm“ zusammengestellt. Lassen Sie sich mit-
nehmen auf eine
Entdeckungsreise im Reich des Osserriesen
! Dieses Faltblatt sowie Werbeflyer dieser und
weiterer Attraktionen erhalten Sie in den Tourist Infos.
WICHTIGE REGELN IN TSCHECHIEN
Für viele Gäste gehört ein Ausflug nach Tschechien zu einem Aufenthalt im Lamer Winkel dazu. Da es aber Unterschiede zu un-
seren Verkehrsregeln und Vorschriften gibt, hier einige Tipps und Hinweise. Bitte beachten Sie: Dies kann nur eine Momentauf-
nahme zum Zeitpunkt der Drucklegung sein – zu schnell und häufig änderten sich in der Vergangenheit die Bestimmungen und
Vorschriften.
Die Verkehrswege sind im Allgemeinen gut ausgebaut und die Versorgung mit bleifreiem Benzin ist landesweit gewährleistet. Ob-
ligatorisch ist das Mitführen von gültigem Reisepass oder Personalausweis, für Kinder nur Kinderausweis mit Lichtbild.
Bei der Einreise mit Pkw oder Motorrad wird außerdem benötigt bzw. empfohlen:
- Grüne Versicherungskarte
- Europäische Krankenversicherungskarte
- Auslandskrankenversicherung
- Set Ersatzglühbirnen
- Warnwesten (pro Insasse)
- „D“-Schild (außer bei Europakennzeichen mit integriertem
Nationalitätskennzeichen).
Während des ganzen Jahres muss auch bei Tag mit (Abblend-) Licht gefahren werden.
Alkohol
: 0,0 Promille – absolutes Alkoholverbot (Führerschein-Beschlagnahme!). Jede Verkehrskontrolle beinhaltet einen Alko-
holtest; das Fahren unter Alkoholeinfluss gilt als Straftat.
Benzin
: Natural 91 (bleifrei)/ Natural 95 (Super) / Natural 98 (Super plus)/ Nafta (Diesel).
Bußgelder / Ordnungsstrafe
(blokova pokuta) zahlbar nur in Kronen! Empfehlung: eine Quittung (blok) verlangen.
Feiertage
in Tschechien: 1. Januar / Ostersonntag / Ostermontag / 1. Mai – Tag der Arbeit / 8. Mai – Befreiungstag / 5. Juli – Apostel
Cyrill (Konstantin)/ 6. Juli – Todestag von Jan Hus / 28. September – Staatstag (Tod Fürst Wenzel)/ 17. November – Tag für Freiheit
u. Demokratie / 24. Dezember / 25. Dezember – 1. Weihnachtstag / 26. Dezember – 2. Weihnachtstag.
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